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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,33161
OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12.OVG (https://dejure.org/2012,33161)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.10.2012 - 1 C 10059/12.OVG (https://dejure.org/2012,33161)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 1 C 10059/12.OVG (https://dejure.org/2012,33161)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 6 S 1 Nr 5 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 214 Abs 1 BauGB
    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Ausweisung eines Sondergebietes zur Sicherung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes im Hinblick auf ein Kulturdenkmal; hier: jüdischer Friedhof und Kapelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines der Sicherung und Entwicklung des Ortsbildes und Landschaftsbildes im Hinblick auf ein das Landschaftsbild prägendes Kulturdenkmal dienenden Gebietes als sonstiges Sondergebiet i.S.v. § 11 Abs. 1 BauNVO

  • esovgrp.de

    BauGB § 1,BauGB § ... 1 Abs 3,BauGB § 1 Abs 6,BauGB § 1 Abs 6 S 1,BauGB § 1 Abs 6 S 1 Nr 5,BauGB § 1 Abs 7,BauGB § 2,BauGB § 2 Abs 3,BauGB § 35,BauGB § 35 Abs 2,BauGB § 35 Abs 2 Nr 1,BauGB § 214,BauGB § 214 Abs 1,BauNVO § 11,BauNVO § 11 Abs 2
    Abwägung, Art der Nutzung, Bauverbot, Bauverbotszone, Belang, Bestimmtheit, Bestimmtheitsgebot, Denkmalschutz, Denkmalzone, Eigentumsinteresse, Erforderlichkeit, Ermittlungsgebot, Ermittlungsmangel, Erweiterungsabsicht, Friedhof, Gewichtigkeit, Gewichtigkeit der Belange, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung; Art der Nutzung; Bestimmtheitsgebot; Denkmalschutz; Eigentumsinteresse; Erforderlichkeit; Ermittlungsgebot; Ermittlungsmangel; Erweiterungsabsichten; Gewichtigkeit der Belange; Landschaft; Landschaftsbild; landschaftsbildprägend; Negativplanung; Sondergebiet; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schutz von Kulturdenkmal durch Sondergebiet möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 254
  • DVBl 2013, 122
  • BauR 2013, 724
  • ZfBR 2013, 53
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
    Ob ein Bebauungsplan erforderlich ist, richtet sich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993, BVerwGE 92, 8).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
    Der Gemeinde kommt im Rahmen der Frage der städtebaulichen Erforderlichkeit ein weites planerisches Ermessen zu, innerhalb dessen sie ermächtigt ist, eine "Städtebaupolitik" entsprechend ihren städtebaulichen Vorstellungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, NVwZ 1999, 1338).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
    Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2001 (NVwZ 2001, 1043) geltend macht, die Antragsgegnerin betreibe im Gewande des Städtebaurechts in Wirklichkeit Denkmalschutz, der nicht zu ihren Aufgaben gehöre, vermag er damit hier keine andere Bewertung herbeizuführen.
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
    Bei dieser bauplanerischen Abwägung muss die Bedeutung des durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten privaten Eigentums, das in hervorgehobener Weise zu den gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abwägungsrelevanten Belangen gehört, hinreichend Rechnung getragen (s. BVerwG, Urteil vom 06. Juni 2002, NVwZ 2002, 1506).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
    Der Gemeinde ist es nämlich keinesfalls verwehrt, auf entsprechende Bauvoranfragen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu reagieren, der diesen die materielle Rechtsgrundlage entzieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990, NVwZ 1991, 875).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97

    Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
    Die Festsetzung muss als solche lediglich ausreichend bestimmt und in ihrem Regelungsgehalt, der auch aus dem sich aus dem Bebauungsplan und seiner Begründung erschließenden Willen der Gemeinde durch Auslegung ermittelt werden kann, durch § 9 BauGB gedeckt sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - 4 NB 4.97 - , juris).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
    Dies folgt bereits daraus, dass er sich als Eigentümer eines Grundstücks, welches teilweise im Plangebiet gelegen ist, gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes wendet, die unmittelbar sein Grundstück betreffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2000, NVwZ 2000, 1413).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
    Denn dies kann - wie hier - auch durch negative Beschreibungen in der Weise geschehen, dass bestimmte Anlagen unzulässig sind (s. BVerwG, Urteil vom 14. April 1998 - 4 C 52.87 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 1 S 1584/18

    Gesamtanlagenschutzsatzung: Anhörung des Ortschaftsrats, Anforderungen an

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob eine Karte mit der von der Antragsgegnerin gewählten Größe (knapp DIN A4) und dem hier gewählten Maßstab von 1:2.500, die für den Grenzverlauf nicht allein auf Flurstücksgrenzen abstellt, grundsätzlich und im vorliegenden Fall ausreicht, den räumlichen Geltungsbereich einer Gesamtanlagenschutzsatzung im Sinne von § 19 Abs. 1 DSchG hinreichend zu bestimmen, obwohl im Bauplanungsrecht für Bebauungspläne ausgehend von § 1 Abs. 1 PlanZV Maßstäbe von 1:500 bis 1:1.000 empfohlen werden (vgl. dazu Reidt, in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl., Rn. 635 m.w.N.; s. auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 17.10.2012 - 1 C 10059/12 - NVwZ-RR 2013, 254; SächsOVG, Urt. v. 04.10.2000 - 1 D 683/99 - SächsVBl 2001, 15).
  • VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12

    Nutzungsänderung von Straußwirtschaft in ganzjährig betriebenes Restaurant

    Die genannte Vorschrift ist vor dem Hintergrund, dass "sonstige Vorhaben" im Außenbereich in aller Regel unzulässig sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 1 C 10059/12.OVG -, juris), eng auszulegen.
  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 1 ZB 16.1905

    Abgrenzung des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans - Auslegung der

    Bei diesem Planzeichen ist die Grenze des Geltungsbereichs durch die dünne durchgezogene Linie der Blocklinie beschrieben (vgl. OVG RhPf, U. v. 17.12.2012 - 1 C 10059/12 - DVBl 2013, 122; ähnlich bei einer Auslegung des Planzeichens im Einzelfall: BVerwG, U. v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 - DVBl 1998, 1294) während die auf dieser Linie aufgesetzte Blocklinie der Markierung bzw. Identifizierung des Planzeichens dient.
  • VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 513/12

    Lerntherapeutische Praxis im Außenbereich

    Die genannte Vorschrift ist vor dem Hintergrund, dass "sonstige Vorhaben" im Außenbereich in aller Regel unzulässig sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 1 C 10059/12.OVG -, juris), eng auszulegen.
  • VG Koblenz, 25.04.2022 - 1 K 1092/21

    Kein sechsgeschossiges Mehrfamilienhaus an den Rheinanlagen in Andernach

    Voraussetzung ist insoweit nur, dass die Gemeinde eine positive planerische Konzeption entwickelt und dies nicht nur vorgeschoben hat, um eine andere Nutzung zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, juris, Rn. 12; OVG RP, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 1 C 10059/12.OVG -, juris, Rn. 49).
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